Förderung von GENUSSRASTPLÄTZEN mit Einkehrstation in weinviertler Kellergassen (Einreichsfrist bis 30.04.2019)

csm_DSC_0028_15501b301bIm Weinviertel gibt es wunderschöne Plätze in den Kellergassen. Viele laden zum Verweilen und Rasten ein. Doch wo soll man Platz nehmen? Wo gibt es eine Stärkung? Das Ziel der LEADER Region Weinviertel Ost und von Weinviertel Tourismus ist es, unsere Kellergassen weiter zu beleben, attraktive Rastplätze und Treffpunkte in den Orten zu schaffen sowie Verpflegungsstationen zu bieten.

Daher fördern wir im Zeitraum von 1.1.2019 – 30.04.2019 die Errichtung von Genussrastplätzen mit Einkehrstation.

 

Ausstattungskriterien

Muss

  • Lage: in einer Kellergasse, in der Nähe zu einem Haupt-Rad-, Wander- oder Pilgerweg
  • Sitzgelegenheit vor dem Weinkeller: z.B. Bank- und Tischkombination, einzelne Bänke
  • Sitzgelegenheit im Weinkeller
  • Versorgungsmöglichkeit (z.B. Kühlschrank, etc.)
  • Beschattung (Pergola, etc.) inkl. Bepflanzung (Weinreben)
  • Müllbehälter
  • Hinweis auf „Genusskeller“ (Einkehrkeller)
  • Infotafel (1 Teil: Wander- Radwegenetz in Abstimmung mit Weinviertel Tourismus, 1 Teil: Info zur Gemeinde, 1 Teil: Infos zur Kellergasse und dem Weinkeller (sofern bekannt))

 

Soll

  • Weinviertel Fahne
  • Fahrradabstellmöglichkeit für 5 bis 8 Räder
  • Trinkbrunnen
  • Öffentlich zugängliches WC

 

Weitere Kriterien

  • Wartungs-/Pflegeregelung ist vorzulegen (Regelmäßiges Entleeren des Müllbehälters muss gewährleistet sein)
  • Der Keller muss freizugänglich von April – Oktober, 7 Tage die Woche (mind. 10-19 Uhr) sein.
  • Der Keller muss außen und innen das Weinviertler Kulturgut authentisch präsentieren.

 

Wir fördern

  • Sanierungsarbeiten des jeweiligen Kellers > Beratung ist Voraussetzung und wird gefördert
  • Errichtung eines WCs im Weinkeller (WC, Fließen, etc. > keine Grundinstallationen)
  • Pflasterarbeiten vor dem Weinkeller
  • Sitzgelegenheiten
  • Versorgungsmöglichkeiten (z.B. Selbstbedienungsautomaten/Kühlschränke ohne oder mit Verschlusssystem, etc.)
  • Beschattungsmöglichkeiten + Bepflanzung + ggf. Arbeiten zur Errichtung des Fundaments
  • Müllbehälter
  • Weinviertel Fahne (aus robustem Material) + ggf. Arbeiten zur Errichtung des Fundaments
  • Infotafel (Grafik & Druck) + ggf. Arbeiten zur Errichtung des Fundaments
  • Fahrradabstellmöglichkeiten
  • Trinkbrunnen (ohne Arbeiten bez. Wasserleitung)
  • Beschilderung & Hinweistafel auf den Rastplatz
  • Flyer, Drucksorten, Infomaterial über regionale Kaufhäuser, offene Kellertüren, Heurigen, Veranstaltungen etc. bzw. mit QR-Code, Eröffnungsfeier
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Nicht förderfähig

  • Vorhaben, mit denen bereits vor der Antragsstellung begonnen wurde
  • gebrauchte Investitionsgüter
  • Eigenleistungen
  • Neubauten

 

Förderwerber kann sein

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, landwirtschaftliche Betriebe, kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Gemeinden sowie Vereine und Arbeitsgemeinschaften.

 

Förderhöhe

Förderhöhe: 30-60%

Hierbei kann es sich um eine De-Minimis Beihilfe handeln.

 

Fördervoraussetzungen

  • Der Genussrastplatz muss in einer Kellergasse eingerichtet werden.
  • Die Versorgungsstation darf ausschließlich mit Produkten, die im Weinviertel hergestellt werden, befüllt werden.
  • Der Genusskeller inkl. Verpflegungsautomat/Kühlschrank muss von April – Oktober, 7 Tage die Woche mind von 10 - 19 Uhr frei zugängig sein.
  • Alle gesetzlichen Auflagen müssen eingehalten werden (z.B. Jugendschutzgesetz).
  • Ein Logistikkonzept zum Betrieb (Anlieferung und Befüllung) der Versorgungsstation muss vorliegen. Das Team der LEADER Region Weinviertel Ost ist bei der Erstellung sehr gerne behilflich.
  • Der Genussplatz inkl. Verpflegungsautomat/Kühlschrank muss mind. 5 Jahre in diesem Sinne betrieben werden.

 

Projektziele

  • Raststelle für Wander-, Pilger- und Radtouristen
  • Treffpunkt der Ortsbevölkerung und damit Steigerung der lokalen Identität
  • Verfall der Kellergassen stoppen, Presshäuser beleben, Kulturgut Kellergasse inszenieren
  • Umwegrentabilität (Winzer, Fleischer, Gastronomie, Nächtigungsbetriebe, …)
  • Steigerung der Lebensqualität

 

Der Fördercall trägt lt. Lokaler Entwicklungsstrategie der LEADER Region Weinviertel Ost im Aktionsfeld „Wertschöpfung“ zum Themenblock „Tourismusangebote am Puls“ (WS_02_07), im Aktionsfeld „Natur- & Kulturgut“ zum Themenblock "Bewusstsein um bestehende Kulturressourcen" (NR_01_03) sowie im Aktionsfeld „Gemeinwohl“ zum Themenblock „Lebensqualität in allen Lagen“ (GW_03_04) bei.

 

Infos zum Projektauswahlverfahren erhältst du unter folgendem Link.

 

Einreichfrist

Deine Einreichunterlagen müssen bis spätestens 30.04.2019 im Büro der LEADER Region Weinviertel Ost eingelangt sein.